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Wie können Unternehmen oder Privatpersonen jetzt noch beim Stifterverbund einsteigen?
 
Für Unternehmen und Personengesellschaften, aber auch für Privatpersonen bietet das neue Stiftungssteuerrecht jetzt noch attraktivere Konditionen. Beispielsweise sind zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug weitere 20.450 Euro steuerlich abzugsfähig. Darüber hinaus ist es möglich, unter dem Dach des Verbundes eine unselbstständige Stiftung zu gründen. Dann verbinden Sie Ihr gemeinnütziges Engagement mit dem eigenen Familiennamen. Es gilt Gutes tun und zugleich Steuern sparen – eine faszinierende Möglichkeit.

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Dr. Mathias Kammüller